Da momentan unklar ist, ob die Nennung von Anwendungsbeispielen für osteopathische Behandlungen rechtlich zulässig ist, kann ich Ihnen hier leider keine Hinweise geben, bei welchen Beschwerden Osteopathie eine gute Möglichkeit zur Unterstützung sein kann.
Sollten Sie diesbezüglich Fragen haben oder möchten Sie herausfinden, ob in Ihrem Falle eine ostepathische Behandlung sinnvoll erscheint, nehmen Sie bitte telefonisch oder per Email Kontakt mit
mir auf.
Viele Krankenkassen umschreiben Osteopathie und geben Anwendungsbeispiele auf den jeweiligen Homepages finden Sie Informationen oder Sie fragen bei Ihrer Krankenkasse nach.
Außerdem können Sie sich auf der Seite des „Verband der Osteopathen Deutschland e.V.“ (VOD) unter www.osteopathie.de über die Anwendungsgebiete informieren.